Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen, Ein- bzw. Ankäufe sowie sonstige Rechtsgeschäfte, Lieferungen und Leistungen. Abweichende Geschäfts- oder Vertragsbedingungen werden vom Ybbstaler Solebad Göstling nicht anerkannt bzw. gelten nur im Falle der schriftlichen Bestätigung durch das Ybbstaler Solebad Göstling. Im Falle eines Anerkenntnisses beschränkt sich dieses auf das jeweilige Geschäft. Des Weiteren gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle weiteren Rechtsgeschäfte mit dem Geschäftspartner. Weitere grundlegende Bestimmungen: E-Commerce-Gesetz, Konsumentenschutzgesetz (KschG) sowie sonstiges anwendbares Recht, Badeordnung des Ybbstaler Solebades Göstling.

§ 2 Angebot, Bestellung, Auftrag, Auftragsbestätigung

(1) Bezüglich Menge und Beschaffenheit hat sich der Geschäftspartner in seinem Angebot genau an die Anfrage des Ybbstaler Solebades Göstling zu halten und im Falle von Abweichungen im Vorhinein ausdrücklich schriftlich darauf hinzuweisen. Bei Unterlassen dieser Bedingung hat der Geschäftspartner für den Fall von Abweichungen keinen Anspruch auf ein höheres Entgelt. (2) Lediglich über den Online-Shop versandte und über Telefon bei der Verwaltung bestellte Bestellungen bzw. Aufträge besitzen Gültigkeit. (3) Das Ybbstaler Solebad Göstling verpflichtet sich, die Gutschein-/Warenbestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist das Ybbstaler Solebad Göstling zum Rücktritt berechtigt. Ein Kaufvertrag über den Gutschein kommt dadurch zustande, dass der Kunde die Bestellbestätigung auf telefonischem Wege oder vom Onlineshop automatisch bestätigt bekommt.
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

§ 3 Gutscheine

Gutscheine können nicht in bar abgelöst werden. Sollte der Wert der Konsumation niedriger sein als der Wert des Gutscheines, so ist eine Gutschrift dieser Differenz bzw. eine Herausgabe von Bargeld nicht möglich. Eine Tarifaufzahlung auf die einzelnen Stundenkarten ist nicht möglich. Eine Saunaaufzahlung ist aber auf jeden Tarif möglich.

§ 4 Preise, Verpackung, Handhabung, Zustellung

Die vereinbarten Preise verstehen sich als Fixpreise, die aus keinem wie immer gearteten Grund eine Erhöhung erfahren können. Der Geschäftspartner haftet für eine ordnungsgemäße Verpackung sowie für alle Nachteile, insbesondere Beschädigung, die dem Ybbstaler Solebad Göstling aufgrund mangelhafter Verpackung entstehen. Das Ybbstaler Solebad Göstling übernimmt keine Haftung für Verzögerungen aufgrund der Postzustellung.

§ 5 Leistungszeit, Leistungsfristen

(1) Die Leistungserbringung hat zu dem im Vertrag oder in der Bestellung festgelegten Zeitpunkt, am festgelegten Ort und im vereinbarten Ausmaß bzw. in der vereinbarten Menge zu erfolgen. Die Leistungsfrist beginnt mit dem Bestelldatum/Auftragsdatum zu laufen. (2) Sofern ein Leistungsverzug eintritt oder absehbar ist, hat der Geschäftspartner dies unverzüglich dem Ybbstaler Solebad Göstling schriftlich mitzuteilen. Das Ybbstaler Solebad Göstling kann im Falle eines Verzuges des Geschäftspartners vom Vertrag zurücktreten oder diesem eine angemessene Nachfrist setzen. (3) Die Auslieferung von Waren und Gutscheinen des Ybbstaler Solebades Göstling erfolgt über die Österreichische Post zu den jeweils geltenden Bedingungen. Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Falls der Lieferant des Ybbstaler Solebades Göstling trotz vertraglicher Verpflichtung das Ybbstaler Solebad Göstling nicht beliefert, ist das Ybbstaler Solebad Göstling zum Rücktritt berechtigt.

§ 6 Rechnung, Zahlung

(1) Rechnungen haben den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. (2) Alle Bestellungen von Gutscheinen werden nur gegen Vorauskasse geliefert.

§ 7 Datenschutz

Das Ybbstaler Solebad Göstling verpflichtet sich die für die Bestellabwicklung notwendigen Daten unter Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 8 Rücktrittsrecht

(1) Das Ybbstaler Solebad Göstling ist berechtigt, bei Leistungsverzug, Insolvenz des Geschäftspartners oder Insolvenzabweisung mangels Vermögens, Zahlungseinstellung in Fällen höherer Gewalt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. (2)Besteller, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von sieben Werktagen ab Bestellung der Tickets von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird, Samstage zählen nicht als Werktage. Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Die Ware sollte in ungenütztem und  neu wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurückgeschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben.

§ 9 Newsletter abonnieren & abbestellen

Mit dem Abschicken des Formulars auf der Homepage des Ybbstaler Solebades Göstling willigt der Besteller ausdrücklich ein, in Zukunft den Newsletter des Ybbstaler Solebades Göstling zu erhalten, kann jedoch diesen auch wieder abbestellen. Durch Klick auf „Newsletter abbestellen“ im Newsletter gelangt der Newsletter Abonnement auf die Homepage des Ybbstaler Solebades Göstling, hier bitte den Anweisungen folgen.

§ 10 Schlussbestimmungen

Sollte eine der obigen Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Alle übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine ihr nach Inhalt und Zweck am nächsten kommende gültige Regelung.